§57a Pickerl
§57a-"Pickerl"-Überprüfungen in Ihrer Autowerkstatt in Klagenfurt am Wörthersee
Auto Aixner Service GmbH
Sie sind auf der Suche nach einer zuverlässigen KFZ-Werkstätte, in denen Sie die jährliche §57a-Überprüfung bei Ihrem Fahrzeug durchführen lassen können? Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Pickerl!
Vorschriften und Rahmenbedingungen zur §57a-Untersuchung
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen §57a-Überprüfung wird Ihr Fahrzeug sowohl auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit als auch auf die Umweltverträglichkeit überprüft. Erfüllt Ihr KFZ die vorgeschriebenen Normen, erhalten Sie die Begutachtungsplakette sowie einen schriftlichen Prüfbericht! Bei einem Neuwagen ist das Pickerl erstmals drei Jahre nach Erstanmeldung fällig, die zweite Überprüfung hat nach zwei weiteren Jahren zu erfolgen. Danach müssen Sie die §57a-Untersuchung jährlich durchführen lassen.
Bester Service bei Ihrem KFZ-Profi
Wir übernehmen die Überprüfung von KFZ aller Marken und bieten Ihnen eine rasche Terminvergabe. Unsere hervorragend geschulten Mitarbeiter sorgen für eine professionelle und zügige Abwicklung, sodass Sie Ihr Auto schnell wieder zurückbekommen! Vereinbaren Sie am besten gleich Ihren Termin fürs Pickerl, wir sind gerne für Sie da!